Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

STEINHAUER-Immobilien

 

 

Frau Olivia Steinhauer ist als Maklerin (im folgenden Makler genannt) tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten sowie Mietverträgen.

 

Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.

 

Der Makler wird für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen Zustandekommen wir den ursächlichen oder mit ursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet haben. Die Maklerin behält sich die gebührenpflichtige Doppeltätigkeit vor, d. h. es kann eine Provisionszahlung durch den Käufer/Mieter sowie als auch vom Verkäufer/Vermieter vereinbart werden (Stand 30.04.2021 muss von beiden Seiten gleichermaßen eine Provision gezahlt werden).

 

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Provisionssätze, derzeit:

  • bei An- und Verkauf von Grundbesitz für Käufer und Verkäufer 3% vom Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19 % (= 3,57 % Gesamt vom Kaufpreis).

  • bei Anmietung von Wohnräumen zwei Monatskaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter oder Vermieter (Bestellerprinzip).

  • bei Anmietung von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen bei einer Vertragszeit bis zu 5 Jahren drei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter oder Vermieter.

  • Bei einer Vertragszeit von über 5 Jahren 3% der gesamten sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die gesamte Laufzeit zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter oder Vermieter.

  • Bei Erbbaurechten den zweifachen Jahreserbbauzins zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Erbbauberechtigten oder Erbbaugeber.

 

Alle gemachten Angaben und Auskünfte über ein Objekt beruhen auf Aussagen der Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf/Zwischenvermietung. Schadenersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen.

 

Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben durch diesen Empfänger haftet dieser in voller Höhe und Umfang, die Provision wird bei Abschluss eines Hauptvertrages in voller Höhe fällig.

 

Die Provision gilt als verdient, wenn

  • zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag

  • zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag

  • oder ein anderer Hauptvertrag

geschlossen wird.

 

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von unserem Angebot abweicht, oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Verkäufers / Vermieters geschlossen wird. Ebenso bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbbaurecht statt Kauf; Kauf statt Miete usw.) bestehen.

 

Die vereinbarte Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages verdient und fällig. Das heißt: Bei Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages direkt nach dem Beurkundungstermin und bei Unterzeichnung des Mietvertrages. Für beide Fälle wird den Parteien eine entsprechende Rechnung überreicht.

 

Der Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich, uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde.

 

Aufwandsentschädigung
Die Maklerin behält sich vor, bei vereinbarten und durch den Interessenten ohne rechtzeitige Absage (mind. 2 Stunden vor Termin) nicht eingehaltene Erst-Besichtigungstermine dem Kunden mit 50,00 Euro/Stunde sowie anteiligen Fahrtkosten in Höhe von 0,49 Euro/gefahrenen Kilometer in Rechnung zu stellen (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer).
Bei Folge-Besichtigungsterminen und Nicht-Zustandekommen eines Hauptvertrags können ggf. dem Interessenten die tatsächlich entstandenen Kosten (Fahrtzeit und Besichtigungsdauer 50,00 Euro/Stunde, gefahrene Kilometer = 0,49 Euro/km) in Rechnung gestellt werden (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer).

Reservierungen werden nur mit einer Reservierungsgebühr in Höhe von 20 % der vereinbarten Courtage zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer abgeschlossen und bei Zustandekommen des Hauptvertrags voll auf die Courtage angerechnet. Wird kein Hauptvertrag abgeschlossen, dient die Reservierungsgebühr als Aufwands-/Ausfallentschädigung und verbleibt in voller Höhe inkl. Umsatzsteuer beim Makler.
 

Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.

 

Gerichtsstand ist Kandel.

 

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Olivia Steinhauer

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76744 Wörth am Rhein

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